Aktuellste Info vom Landkres vom 25.04.2022:

Die bisherigen Sondernutzungshinweise-Corona werden aufgehoben. Kurz zusammengefasst entfällt damit auch die Testpflicht für ungeimpfte Trainer, der Testnachweis für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, das Betretungsverbot für Abholer und die Beschränkungen auf eine bestimmte Teilnehmerzahl entsprechend der Raumgrößen. Lediglich gibt es eine Bitte des Maskentragens für alle Nichtsportler in den Turnhallen.
„Aufgrund der fortdauernd hohen Infektionszahlen bitten wir alle Nichtsportler*innen dringend darum, in der Halle eine geeignete Maske zu tragen. Dieser eindeutige Hinweis erfolgt aus unserer Betreiberverantwortung und ist im Sinne aller Personen, die sich in unseren Hallen befinden. Vielen Dank!“

 

Alte Info vom Landkreis für die Turnhallen in Gladenbach:
„Es gilt jetzt die 2-G-Regel und Zuschauer und Turniere sind nicht mehr zugelassen.“

Sportanlagen-Nutzungshinweise-Corona-Sporthallen-aktuell

Kreissportanlagen-2-G-Regel-Aushang